Neue Pflicht zur E-Rechnung – jetzt umstellen!

In diesem Bereich kann man Werbung einblenden. (Artikel - 1)

Bereit für die Zukunft? Neue Pflicht zur E-Rechnung ab 01.01.2025!

Wussten Sie schon, dass sich ab 2025 die Anforderungen an die Rechnungsstellung im B2B-Bereich grundlegend ändern? 

Ab dem 1. Januar 2025 wird es Pflicht, Rechnungen elektronisch in neuem Deitformat zu empfangen.

Für den Versand von E-Rechnungen gelten folgende Fristen:

  • Ab 01.01.2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mindestens 800.000 Euro müssen Rechnungen im B2B-Bereich elektronisch versenden.
  • Ab 01.01.2028: Diese Verpflichtung wird auf alle Unternehmen ausgeweitet, unabhängig vom Umsatz.

Nutzen Sie die Zeit, um sich optimal auf die Umstellung vorzubereiten. Digitalisierung ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern bietet auch Chancen für mehr Effizienz und Kosteneinsparungen.

Haben Sie Fragen? Wir unterstützen Sie gerne!

AFS-Software wird eine direkte Lösung anbieten: 

  • Das System unterstützt als Zusatzmodul den nahtlosen Import von E-Rechnungen in den Formaten ZUGFeRD und XRechnung, jeweils ab Version 2.1.
  • Eingangsrechnungen können importiert, visualisiert und direkt mit Bestellungen verknüpft eingebucht werden. Zusätzlich können Artikel automatisch angelegt und im Bestand eingebucht oder als freie Position importiert werden.
  • Beim Export erzeugt das System automatisch E-Rechnungen im gewünschten Format, integriert diese in die AFS-Dokumentenverwaltung und ermöglicht eine einfache Weitergabe. Häufige Fehler wie fehlende Ansprechpartner, Leitweg-ID oder falsche Adressen werden automatisch erkannt und gemeldet.
  • Die nahtlose Integration in das ERP-System gewährleistet eine effiziente und zuverlässige Verarbeitung von E-Rechnungen.

In diesem Bereich kann man Werbung einblenden. (Artikel - 2)